Dr. Anca Gassmann
Flora Apotheke
Ulmer Straße 12/2
71732 Tamm
Ulmer Straße 12/2
71732 Tamm
Die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale stellt für viele Kunden ein Hindernis dar. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragungen und Abrechnung der Pflegehilfsmittelpauschale bei Ihrer Pflegekasse.
Gemäß Sozialgesetzbuch (XI §40) haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen. Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 €* im Monat bzw.(480,00 € / Jahr).*
Der Antrag
Den Antrag auf Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, in unserer Apotheke oder unten stehend per Download.
Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und beantragen die Pflegehilfsmittelpauschale für Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Um die Zuschüsse bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wichtig hierbei ist, dass Menschen, die in einem Pflegeheim leben oder sich in einem Krankenhaus aufhalten, keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel haben. In diesem Fall ist die entsprechende Einrichtung für die Versorgung zuständig!
* Abs. 2 SGB XI: Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen einen monatl. Betrag von 40,00€ nicht übersteigen. Die Leistung kann alternativ in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
Öffnungszeiten
Klicken Sie auf den unteren Button, um das Übersetzungs-Tool zu laden.
Mit dem Laden der Inhalte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung vom Google Übersetzer.
Mehr erfahren