Dr. Anca Gassmann
Flora Apotheke
Ulmer Straße 12/2
71732 Tamm

Pflegehilfsmittelpauschale Bentragen

Die Pflegehilfsmittelpauschale stressfrei beantragen und abrechnen

Die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale stellt für viele Kunden ein Hindernis dar. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragungen und Abrechnung der Pflegehilfsmittelpauschale bei Ihrer Pflegekasse.

Gemäß Sozialgesetzbuch (XI §40) haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen. Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 €* im Monat bzw.(480,00 € / Jahr).*

Der Antrag

Den Antrag auf Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, in unserer Apotheke oder unten stehend per Download.
Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und beantragen die Pflegehilfsmittelpauschale für Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Wer hat gesetzlichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale?

Um die Zuschüsse bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (Stufe1- 5) vor.
  • Die Pflege findet zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld statt.
  • Die Pflege wird durch eine private Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter), ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes, durchgeführt.

Wichtig hierbei ist, dass Menschen, die in einem Pflegeheim leben oder sich in einem Krankenhaus aufhalten, keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel haben. In diesem Fall ist die entsprechende Einrichtung für die Versorgung zuständig!

* Abs. 2 SGB XI: Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen einen monatl. Betrag von 40,00€ nicht übersteigen. Die Leistung kann alternativ in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.

Antrag auf Kostenübernahme herunterladen

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Öffnungszeiten

Mo - Fr08:00 - 12:30 | 14:00 - 18:30 Uhr
Sa08:00 - 13:00 Uhr
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